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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Vertragsbedingungen
Alle in unseren Dokumentationen angegebenen Preise verstehen sich als Richtpreise und können je nach Ausführung und notwendigen Anpassungen variieren.
Preisänderungen auf Grund von Kursschwankungen, Änderung Lieferantenpreise, Marktanpassungen, Irrtümer usw. bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Erstellte Preisofferten gelten, sofern in der jeweiligen Offerte nichts anderes angegeben wurde, während 30 Tagen ab Ausstelldatum. Wir offerieren ausschliesslich freibleibend. Jeder Auftrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Die Einholung von erforderlichen Baubewilligungen und Abklärung betreffs behördlicher- / gesetzlicher Auflagen und Vorschriften ist Sache des Auftraggebers. Bestehen entsprechende Auflagen ist uns dies bei der Preis- / Offertanfrage mitzuteilen. Ohne entsprechende Mitteilung nehmen wir an, dass keine Auflagen und Vorschriften bestehen und planen / offerieren unsere Produkte entsprechend.
Arbeiten die in einer erstellten Offerte nicht erwähnt sind (Zusätzliches, Unvorhergesehenes, Auftragsänderungen usw.) werden zum Regiestundensatz gemäss VSD berechnet.
Für Material- / Produktionsfehler an durch unsere Zulieferer produziertem bzw. angeliefertem Material, können wir nicht haftbar gemacht werden. In diesem Fall gelten die Bedingungen und Konditionen des jeweiligen Lieferanten.
Ansonsten gelten die Montagebedingungen des Verbands Schweizerischer Unternehmen für Deckenund Innenausbausysteme VSD welche unter www.kr-schweiz.ch „Montagebedingungen“ eingesehen und heruntergeladen werden können.
Allgemeine Lieferkonditionen
Die Lieferkonditionen sind immer ex Werk und Transportkosten werden normalerweise in der Offerte separat ausgewiesen. Bei schwierigen Umständen (z.B. kein Lift für Warentransport in höher gelegene Stockwerke usw.) wird die Verteilung vor Ort (auf Stockwerke, Räume etc.) zusätzlich nach Aufwand mit Regiestundensatz berechnet. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass für Transporte Lifts oder Bauaufzüge für Zu- und Wegtransporte unentgeltlich zur Verfügung stehen. Müssen die Montagearbeiten auf Grund von Bauverzögerungen unterbrochen werden, berechnen wir für jede Unterbrechung einen Etappenzuschlag.
Für Verschiebung des Liefertermins verursacht durch unsere Lieferanten oder andere Beteiligte sowie von uns nicht beeinflussbare Ereignisse, können wir in keiner Weise belangt bzw. haftbar gemacht werden. Nachträgliche Änderungen in der Ausführung führen automatisch zu Terminverschiebungen.
Allgemeine Zahlungskonditionen
Sofern in der Offerte nicht anders vermerkt, gilt: 30% Akontozahlung bei Auftragserteilung, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum, rein netto 30% bei erster Materialanlieferung, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum, rein netto., Rest bei Fertigstellung zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, rein netto Wir behalten uns vor bei negativer Bonitätsbeurteilung des Kunden, abweichend von den offerierten Konditionen, bei Auftragsannahme 100% Vorauszahlung zu verlangen oder den Auftrag abzulehnen.